Rahmenbedingungen

Beschlüsse

Höhere EU-Klimaziele und die damit verbundenen CO2-Kosten müssten durch sinnvolle Maßnahmen flankiert werden, die gleiche Bedingungen für internationale Wettbewerber schaffen, die nicht mit vergleichbaren Vorschriften und Kosten konfrontiert sind. Die Stahlindustrie muss Zugang zu bezahlbarer kohlenstoffarmer Energie in großen Mengen haben. Darüber hinaus muss das Volumen des Innovationsfonds aufgestockt werden, um den großen Investitionsbedarf der Stahlunternehmen zu decken.

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Aktuelle Beschlüsse des Umweltrates zu ETS und CBAM:

Die europäischen Energie- und Umweltminister haben sich im Rahmen des Fit for 55-Pakets auf eine weitreichende Verschärfung der bestehenden Klimaschutzziele geeinigt. Der Beschluss des Umweltrates sieht u.a. vor, die Menge der CO2-Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem bis 2030 schrittweise um 61 % gegenüber 2005 zu reduzieren (bisher 43 %). Die kostenlose Zuteilung soll schrittweise und langsamer als von der EU-Kommission vorgesehen auslaufen, u.a. für Industriezweige, die dem internationalen Wettbewerb besonders ausgesetzt sind. Wie im März im Rat Wirtschaft und Finanzen beschlossen, soll ein CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) zum Schutz vor Carbon Leakage ab 2023 mit einer Übergangsphase von drei Jahren eingeführt werden und die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten bis 2035 schrittweise ersetzen.

So hat das EU-Parlament am 22. Juni 2022 in Brüssel zur Revision der EU-Emissionshandelsrichtlinie und zur Einführung eines CO2-Grenzwertausgleichs Stellung genommen. Die Beschlüsse wurden zum Teil von Marktteilnehmern und Verbänden kritisiert. Von den EU-Mitgliedsstaaten wird erwartet, dass sie entscheidend nachbessern. Im Wesentlichen geht es darum, dass Unternehmen ihre Investitionsentscheidungen unter angemessenen politischen Rahmenbedingungen treffen können.

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Aktuelles EU-Energieeffizienzziel und Energiewende:

Bis 2030 muss der Primär- und Endenergieverbrauch in der EU um 9 % gesenkt werden. Die Mitgliedstaaten sind nun ausdrücklich verpflichtet, etwaige Zielverfehlungen nachzuholen, wenn sie ihren Beitrag nicht erreichen. In der EU-Richtlinie über erneuerbare Energien wird das bisherige verbindliche Ziel von 32 % für 2030 auf 40 % erhöht. Darüber hinaus sollen ehrgeizige Sektorziele für Wärme, Verkehr, Gebäude und Industrie sowie Ziele und Rahmenbedingungen für den Ausbau von grünem Wasserstoff beschlossen werden.

Für eine erfolgreiche Energiewende sind ausreichende Kapazitäten und Standorte für erneuerbare Energien in Deutschland und Europa erforderlich. Dazu müssen die laufenden Genehmigungsverfahren und Projekte für den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigt werden, damit unter anderem Windkraftanlagen schnell gebaut und Photovoltaikanlagen installiert werden können.