Fit-For-55: Die EU-Klimaziele
Das Klimaschutzpaket der EU-Kommission wurde am 14. Juli 2021 vorgestellt. Es sieht vor, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird und bis 2030 mindestens 55 Prozent der Treibhausgase im Vergleich zu 1990 einsparen soll. Mit dem EU-Klimagesetz werden diese Ziele erstmals gesetzlich festgelegt. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission Vorschläge für mehr als 12 Gesetzesänderungen vorgelegt. Sie sollen dazu dienen, die neuen Klimaziele umzusetzen.
Zwei zentrale EU-weite Instrumente zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sind der EU-Emissionshandel und die sogenannte EU-Klimaschutzverordnung. Während der Emissionshandel vor allem den Energiesektor und die Industrie betrifft, formuliert die Klimaschutzverordnung Ziele für die überwiegende Mehrheit der Aktivitäten außerhalb des Emissionshandels (d.h. insbesondere für die Sektoren Verkehr, Gebäude, kleine Industrieanlagen und Landwirtschaft). Mit der Landnutzungssektor-Verordnung (LULUCF) werden ab 2021 auch die Auswirkungen der Wald- und Bodenbewirtschaftung auf das Klima in den europäischen Klimaschutzrahmen integriert.