2021:Europäisches und deutsches Klimaschutzgesetz sowie die EU-Klimaziele treten in Kraft.

April 2021: Europäisches Klimaschutzgesetz tritt in Kraft

Die politische Absicht des Europäischen Green Deals, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, ist seit dem 24. Juni 2021 gesetzlich verankert. Das Europäische Parlament hatte sich bereits am 20. April 2021 informell mit den Mitgliedsstaaten auf das europäische Klimagesetz geeinigt. Am 24. Juni 2021 hat das EU-Parlament die Verschärfung der Klimaziele mit 442 zu 203 Stimmen bei 51 Enthaltungen beschlossen. Bis 2030 sollen die Treibhausgase in der Staatengemeinschaft um mindestens 55% unter das Niveau von 1990 gesenkt werden, bis 2050 soll in der EU Klimaneutralität erreicht werden.

 

Juni 2021: Deutsches Klimaschutzgesetz: Der Generationenvertrag für Deutschland

Der Weg Deutschlands zur Klimaneutralität ist im Klimaschutzgesetz vorgezeichnet. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2021 und mit Blick auf das europäische Klimaziel für 2030 hat die Bundesregierung am 12. Mai 2021 das novellierte Klimaschutzgesetz vorgelegt. Der Bundestag hat die Klimaschutznovelle am 24. Juni 2021 verabschiedet. Am 25. Juni 2021 passierte sie auch den Bundesrat. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet den Staat, aktiv Vorkehrungen zu treffen, damit die Grundfreiheiten der heutigen Jugendlichen in Zukunft nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden.

Ziele in Kürze:
  1. CO2-Reduktionsziele bis 2030 = 65% gegenüber 1990
  2. CO2-Reduktionsziel bis 2040 = -88% gegenüber 1990
  3. Klimaneutralität ab 2045
  4. Negative Emissionen nach 2050

 

Juli 2021: Fit-For-55: Die EU-Klimaziele

Das Klimaschutzpaket der EU-Kommission wurde am 14. Juli 2021 vorgestellt.

Es sieht vor, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird und die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber 1990 reduziert werden. Mit dem EU-Klimagesetz werden diese Ziele erstmals gesetzlich verankert. Zu diesem Zweck hat die EU-Kommission Vorschläge für mehr als 12 Gesetzesänderungen vorgelegt. Sie sollen dazu dienen, die neuen Klimaziele umzusetzen.

Zwei wichtige EU-weite Instrumente zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sind der EU-Emissionshandel und die EU-Klimaschutzverordnung. Während der Emissionshandel vor allem den Energiesektor und die Industrie betrifft, formuliert die Klimaschutzverordnung Ziele für die überwiegende Mehrheit der Aktivitäten außerhalb des Emissionshandels (d.h. insbesondere für die Sektoren Verkehr, Gebäude, kleine Industrieanlagen und Landwirtschaft). Mit der Land Use Sector Regulation (LULUCF) werden ab 2021 auch die Auswirkungen der Wald- und Bodenbewirtschaftung auf das Klima in den europäischen Klimaschutzrahmen integriert.